Domotherm E Infrarot Ohrthermometer

24,99

Auf einen Blick

    • Zur Messung der Körpertemperatur im Ohr
    • Schnelle Messung in 1 Sekunde
    • Messung von Oberflächentemperaturen (z. B. Trinkfläschchen, Badewasser, Umgebungstemperatur)
    • Speicherung der letzten 12 Messwerte mit Datum und Uhrzeit
    • Silent Mode: Signalton abschaltbar, für die Messung beim schlafendem Kind
    • Beleuchtetes Display mit Farbwechsel bei Fieber • Umschaltbar °C/°F
    • Langzeitbatterie für ca. 1000 Messungen
    • Automatische Abschaltung

    2 Jahre Garantie vom Hersteller Gebrauchsanweisung

    (PZN): 11613786

    Hersteller:
    Uebe Medical GmbH
    Zum Ottersberg 9
    97877 Wertheim
    Germany
    CE Kennzeichnung: 0123
    Batterie: Stück 3V im Gerät

Verfügbar bei Nachlieferung

Beschreibung

Auf einen Blick

    • Zur Messung der Körpertemperatur im Ohr
    • Schnelle Messung in 1 Sekunde
    • Messung von Oberflächentemperaturen (z. B. Trinkfläschchen, Badewasser, Umgebungstemperatur)
    • Speicherung der letzten 12 Messwerte mit Datum und Uhrzeit
    • Silent Mode: Signalton abschaltbar, für die Messung beim schlafendem Kind
    • Beleuchtetes Display mit Farbwechsel bei Fieber • Umschaltbar °C/°F
    • Langzeitbatterie für ca. 1000 Messungen
    • Automatische Abschaltung

     

    2 Jahre Garantie vom Hersteller   Gebrauchsanweisung

    (PZN): 11613786

    Hersteller:
    Uebe Medical GmbH
    Zum Ottersberg 9
    97877 Wertheim
    Germany
    CE Kennzeichnung: 0123
    Batterie: Stück 3V im Gerät

    Jeder Online-Händler ist gemäß § 9 Abs. 1 BattG verpflichtet, Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf diejenige Menge, „derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen“. Sie erstreckt sich nicht auf Waren mit eingebauten Altbatterien. Insofern ist das ElektroG anwendbar.

    Cadmiumverbot

    Bereits am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten, durch die ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam geworden ist. Von diesem Verbot sind cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.