Beschreibung
10 x Contour next Gerät in Mappe
Erleben Sie sehr hohe Messgenauigkeit und einfache Handhabung –
Eigenschaften, die Sie von einem Messgerät erwarten.
- Sofort messbereit
- Großes Display
- Große, einfach zu bedienende Tasten
- Individuelle Zielbereiche am Messgerät einstellbar
Diese Daten sind ein Auszug aus der Bedienungsanleitung.
Technische Daten | |
Speicher | Speichert die letzten 800 Messergebnisse |
Countdown-Zeit | 5 Sekunden |
Probenmenge | 0,6 µL |
Möglichkeit, Blut nachzufüllen, wenn erste Probe nicht ausreicht? Wenn ja, wie lange? | Ja, mit der intelligenten Nachfülloption, bis zu 60 Sekunden |
Datenmanagement über die App? | Ja, CONTOUR®DIABETES App für Android ab 5.0 & iOS (iPhone oder iPad, min. iOS 10.0) Eine Liste der kompatiblen Geräte finden Sie unter: |
Kabelanschluss | Ja |
Sensor | CONTOUR®NEXT Sensor |
Messbereich | 0,6–33,3 mmol/l (10–600 mg/dl) Glukose im Blut |
Betriebstemperaturbereich des Messgeräts | 5–45 °C (41–113 °F) |
Betriebs-Luftfeuchtigkeitsbereich des Messgeräts | 10–93 % |
Abmessungen | 78,5 mm (L) x 56 mm (B) x 18 mm (H) |
Gewicht | 53 Gramm |
Der Online-Händler ist gemäß § 9 Abs. 1 BattG verpflichtet, Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf diejenige Menge, „derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen“. Sie erstreckt sich nicht auf Waren mit eingebauten Altbatterien. Insofern ist das ElektroG anwendbar.
Cadmiumverbot
Bereits am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten, durch die ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam geworden ist. Von diesem Verbot sind cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.
Symbol nach § 17 Abs. 1 BattG: